Universität KonstanzExzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration“

Transitzentren, "besondere Aufnahmeeinrichtungen", Rückführungen

5. Juli 2018

Porträtfoto Daniel Thym

Als Kompromiss in dem Streit, ob Asylsuchende an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden können, wenn sie bereits in einem anderen EU-Land registriert wurden, haben CDU und CSU sich auf Transitzentren an der Grenze geeinigt. Inwiefern entspricht dieser Entwurf dem Grundgesetz und Europarecht? Wären Einrichtungen, die die Bewegungsfreiheit der Asylsuchenden einschränken – Stichwort Residenzpflicht oder gar Inhaftierung – überhaupt rechtens? Was wären alternative – oder flankierende – migrationspolitische Maßnahmen?

Europarechtler Daniel Thym hat sich jüngst in Medienbeiträgen zu Fragen der Transitzentren sowie – zuvor – zur nötigen Reform der Dublin-Regeln und den ursprünglich von Innenminister Horst Seehofer geplanten Zurückweisungen geäußert. Diese und andere Beiträge der am Exzellenzcluster beteiligten Wissenschaftler/innen sind auf dieser Website im Medienecho gesammelt.

Daniel Thym hat den Lehrstuhl für öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz inne und ist Kodirektor des dortigen Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht (FZAA).